Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an den Kursen bei
FitandDance (AGBs)
§1 Beginn Laufzeit und Beendigung
Die Kursmitgliedschaft läuft wahlweise über drei oder sechs Monate. Die Kursvereinbarung beginnt immer zum
1. eines Monats. Bei Einstieg während des laufenden Monats, wird die Kursgebühr bis zum Beginn der
Mitgliedschaft pro Kurseinheit nach den aktuellen Tarifen bar beglichen. Die Vereinbarung kann immer einen
Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden und muss dementsprechend bis zum 3.Werktag des
Vormonats bei FitandDance schriftlich eingehen. Ist das nicht der Fall, verlängert sich die Vereinbarung
automatisch um die gleiche Laufzeit zu gleichen Konditionen. Ein Upgrade (Kursflatrate) kann immer zum neuen
Monat vorgenommen und parallel mit der laufenden Mitgliedschaft (Grundtarif) gekündigt werden.
Dementsprechend bitte das „Upgrade-Formular“ anfordern oder von Anfang an im Vertrag fixieren.
§2 Rechte des Vertragspartners
Der Teilnehmer besucht den vereinbarten Kurs zu den dafür angegebenen Kurszeiten in den von FitandDance
angemieteten Räumlichkeiten: in Schöneiche, Woltersdorf und/oder Strausberg. Austragungsorte können je nach
aktuellem Angebot beliebig erweitert oder verändert werden. Im Lockdownfall findet unser Kursangebot online
statt.
§3 Zahlungsmodalitäten
Der vereinbarte Kurstarif wird im Voraus monatlich bis zum 7. des Monats via SEPALastschriftverfahren
FitandDance by Lara Höll eingezogen oder der Gesamtbetrag wird komplett im Voraus vom Kunden bar
beglichen. Beim ersten Vertragsmonat kann sich der Einzug dementsprechend verschieben, bis das Mitglied im
laufenden Lastschrift-Sammeleinzugsmodus eingetaktet ist.
§4 Ferien/Kostüm- und Materialpauschale
Auf Grund der geringen Teilnehmerzahl finden in den Ferien keine Tanzkurse statt. Der monatliche Kursbeitrag
ist trotzdem fällig und besteht aus der jährlichen Kostüm- und Materialpauschale, die zur Refinanzierung,
Neuanschaffung und Reinigung der Tanzkostüme verwendet wird. Darin inkludiert sind ebenso alle
Zusatztrainings für Auftritte, sowie die Anschaffung von Kursmaterialien. Die Pauschale ist unabhängig von der
Anzahl der Auftritte und von jedem Teilnehmer fällig. Ferienbedingt Ausfalltermine können allerdings im
Regelkursbetrieb nachgeholt werden.
§5 Krankheit, Aussetzen und Stilllegung
Sollte der Teilnehmer aus ernsten gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, den Kurs durchzuführen
ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das dies bestätigt. Bei einem Ausfall, kann die Mitgliedschaft auch von einer
anderen Person übernommen werden. Dabei wird die Kursmitgliedschaft auf den neuen Teilnehmer
umgeschrieben inkl. aller herrschenden Modalitäten, wie Laufzeit, Tarif etc. Sollte der Teilnehmer aus privaten
Gründen wie z.B. Urlaub, kleineren gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Erkältung oder sonstigen Gründen den
Kurs nicht wahrnehmen können, ist der volle Monatsbeitrag trotzdem zu entrichten. Ein Nachholtermin kann zu
einem der anderen Kurszeiten wahrgenommen werden. Aber auch ein Pausenmonat kann aus Kulanz eingerichtet
werden. Dieser Monat wird dann ans Ende des eigentlich vereinbarten Mitgliedschaftszeitraums angehängt.
Dementsprechend sollte dieser Pausenwunsch rechtzeitig kommuniziert werden.
§6 Sporttauglichkeit
Die von FitandDance angebotenen Kurse sind für gesunde und körperlich uneingeschränkte Teilnehmer angelegt.
Bestehen körperliche Einschränkungen, ist es die Pflicht (der Eltern) des Teilnehmers bei einem Arzt die eigene
Sporttauglichkeit abzuklären und diese Einschränkungen dem Trainer mitzuteilen.
§7 Kursausfall
Generell steht beim Ausfall des eigentlichen Trainers eine Vertretungskraft zur Verfügung. Kann keine Vertretung
den Kurs übernehmen, wird ein Ersatztermin bekannt gegeben oder die Möglichkeit angeboten, einen anderen
Kurs dafür zu besuchen. Sollte der Kurs feiertagsbedingt ausfallen, besteht kein Ersatz- oder Ausweichtermin.
§8 Änderungen
Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§9 Haftung
Lara Höll/FitandDance haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Wertgegenstände der Teilnehmer
§10 Tarifanpassungen
Wir behalten uns jederzeit vor, tarifliche Anpassungen vorzunehmen. Ein Sonderkündigungsrecht greift dabei
nicht.
§11 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabredungen sind unwirksam. Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile des
Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Der
Vertragspartner erkennt durch seine Unterschrift die Vertragsinhalte an. Gerichtsstand ist Strausberg.